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Dieser Zweig der homepage zeigt auf, dass es im Prinzip einfach umzusetzen ist, wenn sich das Volk selber wieder als Souverän installieren will. Der Vorschlag beinhaltet die Seiten’
Exakt dieser Sachverhalt ist heute in Deutschland gegeben. Der Grund dafür ist, dass das gegebene Grundgesetz nicht den Status einer Verfassung hat, sondern in 1949 als provisorische Grundlage für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde. Es wurde also weder vom Volk selber eingeführt, noch wurde dem Volk bis heute die Möglichkeit eingeräumt, darüber zu entscheiden, ob es dieses Provisorium als Verfassung haben will. Das Provisorium hatte von vornherein einen Schönheitsfehler: Es ermöglichte nicht etwa dem Volk, sondern dem Gesetzgeber (Bundestag) in Übereinstimmung mit dem Bundesrat das Recht zur Änderung des Grundgesetzes. Das heißt, von Beginn an war begründet, dass derjenige, der den Gesetzgeber beherrscht, de facto auch den Staat beherrscht. Im Zweifelsfall auch gegen das Volk! Die Parteien haben die Chance, die sich ihnen hier bot, schnell erkannt, vielleicht sogar an deren Begründung mitgewirkt. So dauerte die objektive Wahrnehmung der Interessen des Volkes durch den von den Parteien beherrschten Gesetzgeber nicht lange, denn bereits Anfang der sechziger Jahre war erkennbar, dass gegen die Parteien im Staate “nichts mehr lief”. “Der Staat” hatte begonnen, sich zu verselbständigen. Der Frust über die zwingend damit einhergehende Entrechtung der Bürger brach Ende der sechziger Jahre offen zutage: Die so genannte 68er Generation war zugange. Der Staat, offiziell im Interesse der Bürger tätig, was zu behaupten der damaligen Führungsriege wegen der gegebenen Gewaltanwendungen nicht schwer fiel, real aber bereits die Interessen der Parteien verfolgend, schlug zurück. Die Folgen sind bekannt. Offenkundig unter der Zielsetzung, das gros des Volkes ruhig zu stellen, wurde diesem im Januar 1969 das unmittelbare Beschwerderecht beim Bundesverfassungsgericht eingeräumt, per Installation der Nr. 4a des Artikel 93 Abs. 1 GG. Zeitgleich dazu, vom Volk offenbar unbemerkt, wurde jedoch bereits die Grundlage dafür gelegt, diesem den soeben eröffneten unmittelbaren Zugang zum Bundesverfassungsgericht wieder zu verbauen: Installiert wurde Satz 2 das Artikel 94 Abs. 2 GG. Auf die Ausführungen unter Manipulationen, dort Artikel 93, wird verwiesen. In der Folge konnte der hilfesuchende, in seinen Rechten verletzte Bürger nicht nur wieder auf die Tingelei durch die Instanzen verwiesen werden, es wurde den Richtern sogar ermöglicht, Verfassungsbeschwerden vollkommen willkürlich abzuweisen. Und damit war der Weg zur endgültigen Entrechtung und Entmachtung des Volkes durch die (gesetzgebenden) Parteien frei. Das Ergebnis dieser Entwicklung liegt offen: Deutschland ist heute nur noch auf dem Papier eine Demokratie, nur auf dem Papier noch ein Rechtsstaat! Soll sich an diesem Sachverhalt etwas ändern, dann steht, weil das Bundesverfassungsgericht als Bewahrer der freiheitlich demokratischen Grundordnung von dort installierten und mit dem Schutz der Verfassung beauftragten Verfassungsrichtern ausgefallen worden ist, nur ein einziger Weg zur Verfügung: Die Installation einer Verfassung
Installieren wir Bürger gemeinsam Die Installation der neuen Verfassung, besser der ersten im Nachkriegsdeutschland überhaupt, ist kein Problem. In Artikel 146 GG, Geltungsdauer des Grundgesetzes, ist bestimmt: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” Das heißt, das Verlangen nach einer vom Volk beschlossenen Verfassung für Deutschland ist legitim. Stimmen wir Bürger über eine Verfassung ab, so ist über uns nur blauer Himmel. Das heißt, wir können diese nach Belieben inhaltlich so ausgestalten, wie wir wollen, wir müssen nur mehrheitlich wollen! Und warum sollen wir nicht wollen? Der Kanzler selbst hat in seiner Neujahrsansprache beim Volk schließlich den “Mut zu grundlegenden Veränderungen” angemahnt! Wir könnten so die Verfassung der USA übernehmen, oder die des Irak oder die des Inselkönigreiches Tonga. Die Realisierung eines solchen Gedankens würde zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen, da das gesamte gegebene Rechtssystem zusammenbrechen würde. Unter der Prämisse, dass es ausreicht, wenn wir uns in einem ersten Schritt vor allem das Recht zur Beherrschung von Verfassung und Wahlrecht aneignen, ist nur eine einzige Variante zu empfehlen: Wir müssen das gegebene Grundgesetz in freier Entscheidung zu unserer Verfassung machen! Sinnvoll und absolut erfolgsträchtig ist genau dieser Vorschlag. Artikel 46 bleibt Artikel 46, Artikel 121 bleibt Artikel 121. Und selbst die Kurzbezeichnung GG für Grundgesetz kann bestehen bleiben. Kanzler Schröder bleibt Kanzler, der Abgeordnete “Müller” bleibt Abgeordneter. Es gibt kein Stocken im Staatsapparat, egal ob in Bund oder Ländern, den Gerichten oder sonst wo. Alles läuft ganz normal weiter, gerade so, als ob von den Parteien nur eine weitere der bisher mehr als 160 Grundgesetzänderungen vollzogen worden wäre. Versehen wir aber unbeschadet der vorstehenden Ausführungen das aktuelle Grundgesetz mit einigen wenigen, aber ganz wesentlichen Ergänzungen, dann ist danach garantiert nichts mehr so, Denn dann beherrschen nur noch wir, das Volk, über die Verfassung und das Wahlrecht den gesamten Staat.
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